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Die BLE. Für Landwirtschaft und Ernährung.



Nachhaltige Biomasseherstellung

Die BLE ist in Deutschland die zuständige Behörde für die Umsetzung der Nachhaltigkeitskriterien der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Erneuerbare-Energien-Richtlinie).

English Version: Sustainable Biomass Production

Blühende RapspflanzenBlühendes Rapsfeld © Zauberhut - Fotolia.com

Informationsmaterial

Rechtsgrundlagen

Anerkennungen / Muster und Vordrucke

Web-Anwendung Nabisy

Es ist Ziel der Europäischen Union und entspricht der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung, die nachhaltige energetische Nutzung von Biomasse zu fördern. Eine nachhaltige energetische Nutzung von Bioenergie bedeutet, dass sie nicht auf Kosten von Mensch und Natur erfolgen soll. Nach der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung ist der Klimaschutz, der Ressourcenschutz, der Ausbau der erneuerbaren Energien, die Artenvielfalt und die Sicherung der Nahrungsmittelversorgung bei der Nutzung von Bioenergie zu berücksichtigen.

Mit der Erneuerbare-Energien-Richtlinie wurden von der Europäischen Union Nachhaltigkeitsanforderungen für die Herstellung und energetische Nutzung von Biomasse festgelegt. Dies betrifft alle Formen flüssiger Biomasse, insbesondere Pflanzenöle wie Palm-, Soja- und Rapsöl sowie flüssige und gasförmige Biokraftstoffe wie Biodiesel, Pflanzenölkraftstoff, Bioethanol und Biogas. Die Vorgaben der Erneuerbare-Energien-Richtlinie werden durch die Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) und die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) in nationales Recht umgesetzt. Die Vorgaben der Nachhaltigkeitsverordnungen gelten für alle Betriebe der gesamten Herstellung- und Lieferkette, das heißt vom Landwirt bis zum Nachweispflichtigen im Biokraftstoffbereich bzw. Anlagenbetreiber im Biostrombereich.

Die BLE ist unter anderem zuständig für:

  • im Biokraftstoffbereich das Bereitstellen von Daten für die Biokraftstoffquotenstelle und die Hauptzollämter, die für die Anrechnung von Biokraftstoffen auf die Biokraftstoffquote oder eine Steuerentlastung erforderlich sind,
  • im Biostrombereich das Bereitstellen von Daten für die Netzbetreiber, die für die Vergütung und den Nawaro-Bonus der Anlagenbetreiber notwendig sind,
  • im Biostrombereich das Führen eines Registers aller Anlagen, die flüssige Biomasse verstromen,
  • über die Web-Anwendung Nachhaltige Biomasse System - Nabisy - den Abgleich von Nachhaltigkeitsnachweisen der Wirtschaftsbeteiligten auf ihre Richtigkeit und die Ausstellung von Nachhaltigkeits-Teilnachweisen auf Antrag der Wirtschaftsbeteiligten,
  • die Evaluierung der Umsetzung der Nachhaltigkeitskriterien der Erneuerbare-Energien-Richtlinie in Deutschland und die jährliche Erstellung eines Erfahrungsbericht für die Bundesregierung und
  • die Anerkennung und Kontrolle von Zertifizierungssystemen sowie Zertifizierungsstellen.

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